Koalitionsvertrag 2025-29

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In der am 09.04.2025 verkündeten Vereinbarung zwischen CDU, SPD und CSU, dem Koalitionsvertrag, nimmt naturgemäß auch das Thema Planen und Bauen entsprechend Raum ein. Der Zuschnitt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, kurz BMWSB bleibt wohl weitestgehend erhalten. Auch die SPD soll dieses Ministerium weiterhin führen – allerdings mit personeller Veränderung.

Wir haben uns das Dokument zu den folgenden Schlagworten/Themen einmal genauer angeschaut.

Wohnungsbau & sozialer Wohnungsbau

  • Eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive soll den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung ankurbeln.
  • Sozialer Wohnungsbau wird ausgebaut; Investitionen sollen schrittweise deutlich erhöht werden.
  • Ein Investitionsfonds soll mithilfe staatlicher Garantien und privatem Kapital insbesondere auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften unterstützen.
  • Förderprogramme der KfW werden vereinfacht (Neubau und Modernisierung).
  • Für Bundesbedienstete wird die BImA zur Wohnungsfürsorge mit Kreditfähigkeit ausgestattet.

Serielles Bauen & Gebäudetyp E

  • Serielles, modulares und systemisches Bauen wird ausdrücklich gefördert, um Beschleunigungspotenziale zu nutzen.
  • Der Gebäudetyp E wird gesetzlich verankert (war schon in WP 20 entscheidungsreif) und zivilrechtlich ermöglicht. Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sollen nicht mehr automatisch als Mangel gelten.

Sanierung & Gebäudeenergie

  • Das „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft; das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird technologieoffen, flexibler und einfacher gestaltet.
  • Sanierungskosten ererbter Immobilien sollen steuerlich absetzbar werden.
  • Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wird befristet wiederhergestellt.
  • Ein Aktionsplan für biobasierte und energieintensive Baustoffe ist geplant.
  • Sanierungsförderung, Heizungsförderung und kommunale Wärmeplanung sollen verzahnt und fortgesetzt werden.

Miete & Mieterschutz

  • Die Mietpreisbremse wird für vier Jahre verlängert.
  • Eine Expertengruppe soll eine Reform der Mietwucher-Vorschrift vorbereiten.
  • Indexmieten, möblierte und Kurzzeitvermietungen sowie die Modernisierungsumlage werden strenger reguliert.
  • Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden.
  • Eine nationale Mietenberichterstattung wird eingeführt.
  • Es gibt Maßnahmen zur Prävention von Obdachlosigkeit.

Stadtplanung & Städtebau

  • Die städtebauliche Entwicklung, insbesondere in ländlichen Räumen, wird gestärkt.
  • Leerstand und soziale Infrastruktur in strukturschwachen Regionen sollen aktiv bearbeitet werden.
  • Die Städtebauförderung wird modernisiert, vereinfacht und das Budget schrittweise verdoppelt.
  • Building Information Modeling (BIM) wird als Standard etabliert.
  • Ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales Bauen wird gegründet (mit Sachsen & Thüringen).

Genehmigungsverfahren & Planungsrecht

  • Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ wird fortgeführt.
  • Es soll ein einheitliches Verfahrensrecht („one-for-many“) für Infrastrukturvorhaben geben.
  • Die Plangenehmigung wird zum Regelverfahren.
  • Erörterungstermine werden fakultativ, Verfahrensstufen reduziert.
  • Einführung eines verbindlichen Stichtagsmodells zur Verfahrensbeendigung.
  • Digitalisierung der Verfahren gemeinsam mit den Ländern.
  • Ein eigenes Naturflächenbedarfsgesetz wird geplant, um Ausgleichsmaßnahmen zu erleichtern.

Raumplanung

  • Die Bundesraumordnung soll strategischer aufgestellt und mit „überragendem öffentlichen Interesse“ ausgestattet werden.
  • Multikodierung (Mehrfachnutzung von grünen Freiflächen) von Flächen wird gestärkt.

Auf konkrete Politikprojekte runtergebrochen, ergibt sich diese nicht auf Vollständigkeit pochende Übersicht.

Schwerpunkte Planen und Bauen (KoaV 2025–29)

Genehmigungsverfahren
7
Sanierung & Gebäudeenergie
6
Miete & Mieterschutz
6
Wohnungsbau
5
Stadtplanung & Städtebau
5
Raumplanung
3
Serielles Bauen
2

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