Energie im Gebäude im Februar

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleibt auch Mitte Februar in der Warteschleife. Während das Bundeswirtschaftsministerium um weitere Zeit bittet und auf baldige Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – so der neue, geplante Name – verweist, spricht die Heizungsbranche längst von einer ausgereiften Hängepartie.

Markt unter Druck: Branche fordert Klarheit

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima warnt offen vor den Folgen der Unsicherheit. Betriebe wüssten kaum noch, was sie ihren Kundinnen und Kunden raten sollen. Der Absatz von Heizungen könnte 2025 auf den niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt fallen. Bleibt die Situation ungeklärt, drohen auch negative Beschäftigungseffekte im Handwerk.

Damit bestätigt sich, was bereits in den vergangenen Monaten deutlich wurde: Fehlende Planungssicherheit wirkt wie ein Investitionsstopp. Sanierungen werden verschoben, Heizungstausche vertagt, Modernisierungsentscheidungen aufgeschoben. Besonders betroffen sind Unternehmen, die sich strategisch auf klimaneutrale Lösungen ausgerichtet haben.

Parallel dazu haben führende Energie-, Handwerks- und Kommunalverbände in einem gemeinsamen Appell Tempo, Vereinfachung und Investitionsfreundlichkeit gefordert. Die Botschaft ist ziemlich klar: Keine weitere Verzögerung, sondern ein klarer, praxistauglicher Rechtsrahmen, möglichst integriert mit den europäischen Vorgaben aus der EPBD (European Performance of Buildings Directive).

Politisch festgefahren: Die 65-Prozent-Frage

Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Während Teile der Union die detaillierten Regelungen für überzogen halten und Lockerungen anstreben, besteht die SPD darauf, dass die klimapolitische Wirkung des Gesetzes nicht abgeschwächt werden darf.

Mehrere juristische Gutachten erhöhen nun den Druck auf die Politik. Sie warnen, dass eine Absenkung oder Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe mit dem im Grundgesetz verankerten Klimaschutzgebot kollidieren könnte. Insbesondere das sogenannte Verschlechterungsverbot wird ins Feld geführt: Einmal erreichte Klimaschutzstandards dürfen nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden.

Kritisch bewertet werden dabei insbesondere:

  • Eine deutliche Absenkung der Quote (etwa unter 50 Prozent),
  • der Wechsel auf Emissionsfaktoren als alleinige Steuerungsgröße
  • oder eine Verrechnung von Hüllensanierungen mit reduzierten Anforderungen an den Heizungsanteil.

Die Argumentation: Solche Schritte könnten reale Emissionsminderungen abschwächen, fossile Lock-ins (eine neu eingebaute Gasheizung läuft weitere 25/30 Jahre) begünstigen und neue Rechtsunsicherheit schaffen. Damit verschiebt sich die Debatte von einer rein politischen Auseinandersetzung hin zu einer auch verfassungsrechtlichen Frage.

Zwischen Investitionssicherheit und Klimaschutzgebot

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) meldet sich mit weiteren Eckpunkten zu Wort. Der bisherige Ansatz, den Heizungstausch als Hebel für den Einsatz mehrheitlich erneuerbarer Energien zu nutzen, sei grundsätzlich sinnvoll und sollte beibehalten werden, technologieoffen, aber klar in den Anforderungen. Ergänzend fordert sie eine Modernisierungsoffensive für besonders ineffiziente Gebäude. Damit wird eines erneut deutlich: In der Wirtschaft gibt es keine einheitliche Forderung nach einer Aufweichung, sondern vor allem nach Verlässlichkeit und Systematik.

Wo stehen wir Mitte Februar?

  • Die Eckpunkte für das GMG liegen weiterhin nicht vor.
  • Die Koalition scheint in zentralen Fragen festgefahren.
  • Die Branche warnt vor massiven Markteinbrüchen.
  • Juristische Gutachten setzen enge Grenzen für mögliche Abschwächungen.
  • Die Umsetzung der EPBD steht ebenfalls noch aus (Deadline: Ende Mai 2026).

Die politische Diskussion bewegt sich damit in einem Spannungsfeld aus Marktforderungen, Klimaschutzverpflichtungen und schwarz-rotem Koalitionskompromiss.

Was die politische Debatte jetzt braucht?

  1. Klarheit über den Zielrahmen
    Die zentrale Frage ist nicht nur, wie detailliert reguliert wird, sondern welches Emissionsziel verbindlich erreicht werden soll. Eine Reform darf die klimapolitische Wirkung nicht entkernen, sonst drohen neue rechtliche Konflikte.
  2. Systematische Integration von EPBD und GEG/GMG
    Nationale Reform und europäische Umsetzung sollten zusammen gedacht werden. Zwei parallele Baustellen verlängern die Unsicherheit.
  3. Vereinfachung ohne Zielabsenkung
    Bürokratische Komplexität kann reduziert werden, ohne die Ambition zu senken. Eine Debatte, die ausschließlich auf Prozentzahlen fokussiert, greift zu kurz.
  4. Planungssicherheit für 2026 ff.
    Die Branche macht deutlich: Wenn jetzt zügig Klarheit geschaffen wird, kann 2026 noch stabilisierend wirken und ab 2027 Erholung und Ausbau einsetzen. Ohne Einigung drohe allerdings ein verlorenes Jahr für Investitionen und Beschäftigung.

Die Energie im Gebäude steht am Scheideweg. Die technische Machbarkeit ist offenbar nicht das Problem. Es ist derzeit die langfristige politische Handlungsfähigkeit. Mitte Februar 2026 bleibt die Frage also nach wie vor offen, ob es gelingt, aus der Hängepartie einen klaren politischen Kurs zu entwickeln.

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