2027: ETS auch für Gebäude

Was der EU-Emissionshandel ab 2027 für den Gebäudesektor bedeutet

Ab 2027 wird der Gebäudesektor in das neue europäische Emissionshandelssystem (ETS 2) einbezogen. Damit werden auch Emissionen aus der Wärmeversorgung (und Kühlung!) insbesondere durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl mit einem CO₂-Preis belegt. Für Bauherren, Eigentümerinnen und Planern bringt das einige Veränderungen mit sich.

Mehr Klimaschutz durch marktwirtschaftliche Lenkung

Ziel des ETS 2 ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäude- und Verkehrssektor zu senken und zwar durch einen europaweiten CO₂-Zertifikatehandel. Wer fossile Brennstoffe nutzt, muss Emissionszertifikate kaufen. Diese werden jährlich verknappt, was langfristig für steigende CO₂-Preise sorgt und Investitionen in klimafreundliche Technologien attraktiver macht.

Gebäude werden zur CO₂-Kostenstelle

Konkret heißt das: Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümer, die auf fossile Heizsysteme setzen, müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zwar wird es in der Startphase Maßnahmen zur Preisstabilisierung geben, doch langfristig steigt der Druck, in energetische Sanierungen und erneuerbare Heizsysteme zu investieren. Dies kann besonders bei älteren und ineffizienten Gebäuden teuer zu Buche schlagen.

Was plant die Bundesregierung?

Die schwarz-rote Bundesregierung unterstützt die Einführung des ETS 2 und hat die EU-Vorgaben bereits ins nationale Recht überführt. Gleichzeitig arbeitet sie an einem Klima-Sozialplan, der vulnerable Haushalte entlasten soll. Das kann z. B. durch Förderprogramme für Gebäudesanierung oder den Heizungstausch geschehen. Dieser Plan muss noch 2025 bei der EU-Kommission eingereicht werden, um ab 2026 Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfonds (insgesamt 5,3 Mrd. Euro für Deutschland) zu erhalten.

Förderung statt Überforderung

Um soziale Schieflagen zu vermeiden, sollen gezielte Maßnahmen entwickelt werden. Die Überlegungen gehen von Direktauszahlungen für einkommensschwache Haushalte bis zu Investitionshilfen für kleine Vermietungen. Die bisherigen Programme wie das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz oder der BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude)-Zuschuss für klimafreundliches Heizen sollen weitergeführt werden.

Was bedeutet das für die Baupraxis?

Für das Planen und Bauen bzw. fertige Gebäude bedeutet der ETS 2 vor allem eins: Klimaschutz wird wirtschaftlich messbar. Wer zukunftssicher bauen oder sanieren will, muss CO₂-Kosten künftig einkalkulieren und erhält dafür zugleich neue Fördermöglichkeiten. Energieeffizientes und nachhaltiges Planen wird also nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern ökonomisch notwendig.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von B90/Die Grünen im Bundestag, Drs. 21/1072

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